Sanktionsquellen und Exportkontrollreferenzen verwalten
Zweck und Einsatzbereich
Abschnitt betitelt „Zweck und Einsatzbereich“NeuraPort verwendet zwei getrennte, globale Referenzbereiche: die EU-Sanktionsliste für Namensscreenings sowie Güterlisten und länderbezogene Maßnahmen für Exportkontrollprüfungen. Die Daten sind nicht je Mandant gepflegt. Ein Austausch beeinflusst deshalb Prüfungen aller Mandanten und ist keine gewöhnliche Organisationsadministration.
Die Referenzdaten unterstützen eine fachliche Prüfung, ersetzen aber keine Rechtsprüfung, Klassifizierung, Genehmigung oder Freigabe. Auch bei aktuellem Bestand gibt die Exportkontrollprüfung keine automatische Freigabe aus; eine manuelle Prüfung bleibt erforderlich. Bei fehlenden, abgelaufenen oder unvollständigen Referenzen behandelt das System die Prüfung konservativ als prüfpflichtig.
Voraussetzungen und Berechtigungen
Abschnitt betitelt „Voraussetzungen und Berechtigungen“Für Lesen, Suche und Prüfungen muss Compliance im Mandanten und in der aktuell gewählten Organisationseinheit lizenziert sein. Zusätzlich gelten die Zollrechte der jeweiligen Aktion. Die Plattformverwaltung ist von der Mandantenverwaltung getrennt: Ein Organisations-ADMIN, MANAGER oder EXECUTIVE kann die Sanktionsfeed-Liste technisch lesen, darf globale Referenzdaten aber nicht ändern oder synchronisieren.
| Aufgabe | Erforderlicher Zugriff | Sichtbarer Weg |
|---|---|---|
| Sanktionsfeed-Konfigurationen lesen | Rolle ADMIN, MANAGER oder EXECUTIVE beziehungsweise Plattformadministrator; Compliance-Lizenz und aktueller Mandanten-/OE-Kontext | Kein eingebundener Bildschirm belegt. |
| Güterlisten suchen, Bestand zählen und Referenzstatus lesen | Zoll lesen; Compliance-Lizenz und aktueller Mandanten-/OE-Kontext | Die Güterlistensuche ist im Compliance-Arbeitsbereich sichtbar; der Status ist dort nicht als eigener Administrationsbereich belegt. |
| Dual-Use-Datei importieren oder offizielle Referenzen synchronisieren | Plattformadministrator; technisch zusätzlich der Router-Zugang zu Compliance | Der Dateibereich ist nur für Plattformadministratoren sichtbar; die vollständige Ausführung ist derzeit blockiert, siehe unten. Die offizielle Synchronisation hat keinen belegten UI-Einstieg. |
| Sanktionsfeed ändern, Feed-Daten einspielen oder EU-Sanktionsliste aktualisieren | Plattformadministrator; technisch zusätzlich der Router-Zugang zu Compliance | Kein eingebundener Bildschirm belegt. |
Bekannte Zugriffsbeschränkung: Die Änderungs-, Import- und Synchronisationswege verlangen einerseits Plattformadministration, andererseits den Compliance-Zugang mit Mandanten- und aktiver OE. Im durchsetzenden Lizenzmodus fehlt Plattformadministratoren dieser Kontext; die Aktion kann deshalb vor der Administratorprüfung abgewiesen werden. Nicht durch Wechsel in einen Kundenmandanten umgehen. Lassen Sie den Plattformbetrieb den Lizenzmodus und den vorgesehenen Ausführungsweg prüfen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Abschnitt betitelt „Schritt-für-Schritt-Anleitung“Als Plattformadministrator öffnen Sie Einstellungen → Dual-Use-Liste. Dort sind Dateiauswahl, die Option Nicht mehr enthaltene importierte Einträge deaktivieren (vollständiger Ersatz), die Aktion Güterliste importieren sowie eine Bestandsstatistik sichtbar. Die Ansicht akzeptiert XLSX-, CSV- und TXT-Dateien und zeigt nach einem erfolgreichen Lauf Zähler für neue, aktualisierte und deaktivierte Einträge.
Dieser sichtbare Weg ist im geprüften Stand jedoch nicht vollständig nutzbar: Das Formular übermittelt keine verpflichtende Quellversion. Ein Upload wird daher vor dem Import abgewiesen. Es bietet außerdem keine Felder für Quelle, Rechtsgrundlage, Prüfsumme, Gültigkeit oder Ländermaßnahmen. Verwenden Sie den sichtbaren Dialog nicht als Nachweis eines erfolgreichen Referenzwechsels und versuchen Sie nicht, Pflichtangaben über Browsermanipulation oder technische Direktaufrufe zu ersetzen.
Für Sanktionsfeeds, manuellen Feed-Import, EU-Sanktionssynchronisation, Ländermaßnahmen-Import, Referenzstatus und offizielle Exportkontrollsynchronisation ist keine Administrationsoberfläche eingebunden. Diese Wege sind keine im Handbuch freigegebene Selbstbedienung. Insbesondere gibt es keine sichtbare Simulation, Vorschau, Freigabe- oder Rückgängig-Aktion für einen globalen Austausch.
Feldreferenz
Abschnitt betitelt „Feldreferenz“| Feld | Pflicht | Bedeutung | Validierung |
|---|---|---|---|
| Importdatei Güterliste | Ja | XLSX, CSV oder TXT mit Güterlistenpositionen | Maximal 10 MB. Eine Kopfzeile muss eine erkennbare Listen-/Ausfuhrlistennummer enthalten; leere oder nicht verwertbare Dateien werden abgewiesen. |
| Listennummer | Ja | Kennung einer Güterlistenposition, etwa Dual-Use- oder Militärlistenposition | Der Import normalisiert Leerzeichen und Groß-/Kleinschreibung; Zeilen ohne Nummer werden übersprungen. Das sichtbare Formular zeigt diese Zuordnung nicht vorab. |
| Beschreibung, Kategorie, Stichwörter und Warennummer | Nein, fachlich erforderlich nach Datei | Such- und Zuordnungsinformationen der Position | Spalten werden heuristisch aus der Kopfzeile abgeleitet. Fehlende Beschreibung wird durch die Listennummer ersetzt; eine fachliche Vollständigkeitsprüfung der gelieferten Inhalte ist nicht belegt. |
| Vollständiger Ersatz | Nein | Deaktiviert fehlende, zuvor importierte aktive Positionen | Betrifft importierte globale Einträge, nicht mandantenspezifische Abweichungen. Nur nach dokumentiertem vollständigem Quellvergleich wählen. |
| Quelle | Ja für den serverseitigen Import | Freigegebene offizielle BAFA-/EU-Adresse der Referenz | Der sichtbare Dialog bietet kein Feld. Nicht freigegebene Adressen werden für die serverseitigen Importwege abgewiesen. |
| Quellversion | Ja für Dual-Use und Ländermaßnahmen | Nachvollziehbarer Stand der importierten Quelle | Der sichtbare Dialog bietet kein Feld und kann deshalb keinen vollständigen Import absenden. |
| Rechtsgrundlage | Ja für Dual-Use und Ländermaßnahmen | Rechtsgrundlage des Referenzstands | Für den serverseitigen Import Pflicht; im sichtbaren Dialog nicht erfassbar. |
| Prüfsumme (SHA-256), Anzahl, gültig ab/bis | Automatisch | Integritäts- und Fristdaten eines Referenz-Snapshots | Werden aus dem Inhalt beziehungsweise Importzeitpunkt erzeugt und im Referenzstatus ausgegeben; im sichtbaren Dialog nicht angezeigt. |
Import und offizielle Synchronisation
Abschnitt betitelt „Import und offizielle Synchronisation“Bereiten Sie Referenzänderungen außerhalb der Anwendung vor: nur offizielle Quellen verwenden, Quelldatum, Version und Rechtsgrundlage fachlich prüfen, Inhalt revisionssicher ablegen und die erwartete Anzahl der Positionen dokumentieren. Für länderbezogene Maßnahmen muss die Datei die Spalten Landcode, Maßnahmentyp und Rechtsgrundlage enthalten; ungültige ISO-2-Codes, unbekannte Maßnahmentypen oder leere Rechtsgrundlagen werden abgewiesen.
Der offizielle Exportkontrollabgleich lädt Dual-Use-Positionen aus einer offiziellen EU-Quelle und Ländermaßnahmen aus einer offiziellen BAFA-Quelle. Er akzeptiert nur HTTPS-Adressen auf den vorgesehenen Behörden-Domains, begrenzt die Dateigröße, prüft bei der Güterliste eine Mindestmenge von Positionen und bei der BAFA-Quelle einen erkannten Quellstand sowie eine Mindestmenge von Ländern. Unbekannte Länderzeilen brechen den Lauf ab. Bei unverändertem Inhalt wird der bestehende Snapshot weiterverwendet und nur seine Gültigkeit verlängert.
Der offizielle Gesamtwechsel lädt beide Quellen zuerst und aktiviert sie anschließend gemeinsam in einer Datenbanktransaktion. Scheitert ein Teil, bleibt der zuvor aktive Stand erhalten. Der sichtbare Dateidialog bietet diese Gesamtabsicherung nicht: Er kann einzelne Zeilen mit Hinweisen abschließen und führt keine belegte Mindestmengen- oder Gesamtfreigabeprüfung durch. Verwenden Sie Vollständiger Ersatz daher nur nach einer unabhängigen Vollständigkeitskontrolle.
Die EU-Sanktionsaktualisierung lädt die konsolidierte Liste der Europäischen Kommission, fasst Aliasnamen pro Entität zusammen und speichert das Quelldatum mit den Einträgen. Sie lehnt leere oder unplausibel große Dateien sowie Weiterleitungen außerhalb der vorgesehenen Behördenadresse ab. Für diese Liste sind keine gespeicherte Inhaltsprüfsumme, keine eigenständige Version und keine sichtbare Freigabeansicht belegt. Ein erfolgreicher Abruf ist deshalb zusätzlich durch den nachfolgenden Status zu kontrollieren.
Status und mögliche Übergänge
Abschnitt betitelt „Status und mögliche Übergänge“Prüfen Sie nach jedem von der Plattformverwaltung ausgeführten Lauf den Referenzstatus und dokumentieren Sie Zeitpunkt, Quelle, Version, Prüfsumme, Anzahl und Gültigkeitsende. Für Exportkontrolle ist ein Bestand nur aktuell, wenn sowohl eine ausreichend große aktive Dual-Use-Referenz als auch aktive, nicht abgelaufene Ländermaßnahmen vorhanden sind. Für Sanktionsscreenings gilt der Bestand nur bei ausreichender Eintragszahl, frischem Synchronisationszeitpunkt und frischem Quelldatum als aktuell.
Bei STALE_OR_INCOMPLETE ist keine Entwarnung zulässig. Namensscreenings und Exportkontrollprüfungen markieren dann eine manuelle Prüfung als erforderlich; die Exportkontrolle bleibt auch bei aktuellem Bestand eine Triage ohne automatische Freigabe. Konservative Sperr- oder Genehmigungshinweise bleiben bei veralteten Daten bestehen. Prüfen Sie daher zusätzlich die fachlichen Primärquellen und dokumentieren Sie die Entscheidung im Vorgang.
Es gibt keinen belegten periodischen Job, keine automatische Wiederholung und keine sichtbare Monitoring- oder Alarmansicht für diese Referenzläufe. Sanktionsfeed-Datensätze besitzen zwar Intervall- und Laufstatusfelder, ein ausführender Scheduler ist aber nicht belegt. Planen Sie deshalb einen organisatorischen Kontrolltermin vor Ablauf; bei Download-, Parser- oder Providerfehlern keine spontane Wiederholung im Produkt behaupten, sondern den Plattformbetrieb mit Fehlermeldung, Quelle und Zeitpunkt einschalten.
Was im Hintergrund passiert
Abschnitt betitelt „Was im Hintergrund passiert“Die Sanktionslisten und die aktiven Exportkontrollreferenzen sind globale Daten. Exportkontrollprüfungen und Auditereignisse sind dagegen dem Mandanten und einer Organisationseinheit zugeordnet; Benutzer ohne umfassenden OE-Zugriff sehen nur ihre erlaubten Prüfverläufe. Ein Mandantenadministrator darf den globalen Bestand nicht durch eine lokale Ausnahme ersetzen. Historische mandantenspezifische Güterlistenzeilen werden bei einem offiziellen globalen Import nicht überschrieben, können aber die Suche beeinflussen; ihre fachliche Zulässigkeit muss separat geklärt werden.
Der offizielle Exportkontrollabgleich serialisiert gleichzeitige Läufe durch eine Datenbanksperre und wechselt die beiden Datensätze atomar. Gleichzeitige manuelle Versuche, Feedänderungen oder EU-Sanktionsaktualisierungen haben keine gleichwertige belegte Sperr-, Freigabe- oder Versionssteuerung. Starten Sie keine parallelen Läufe und halten Sie vor dem nächsten Versuch fest, welcher Lauf maßgeblich ist.
Für Exportkontrolle bleiben die Referenz-Snapshots mit Quelle, Version, Rechtsgrundlage, SHA-256-Prüfsumme, Anzahl, Importzeit und Gültigkeitszeitraum erhalten; eine Prüfung gibt die damals aktuell gelesenen Versionsbezeichnungen zurück und wird zusätzlich als Auditereignis festgehalten. Die gespeicherte Exportkontrollprüfung referenziert den Snapshot jedoch nicht unmittelbar. Für Sanktionsscreenings wird der Status im Prüfergebnis und im Audit festgehalten, jedoch kein vollständiger, unveränderlicher Quellen-Snapshot je Screening belegt. Archivieren Sie deshalb die Statusausgabe und die verwendete Quelle zusammen mit Ihrer fachlichen Entscheidung, wenn Sie eine historische Reproduktion benötigen.
Typische Fehler und Lösungen
Abschnitt betitelt „Typische Fehler und Lösungen“| Beobachtung | Einordnung und sichere Maßnahme |
|---|---|
| Der Menüpunkt Dual-Use-Liste fehlt | Nur Plattformadministratoren sehen ihn. Prüfen Sie Rolle, Anmeldung und Compliance-Lizenz; ein Mandantenadministrator kann diesen globalen Bereich nicht einblenden. |
| Der sichtbare Import wird abgewiesen | Die erforderliche Quellversion fehlt im Formular. Nicht mit unvollständigen Angaben fortfahren; den Plattformbetrieb um den vorgesehenen, dokumentierten Ausführungsweg bitten. |
| Quelle oder Datei wird abgewiesen | Nur zulässige Dateiformate, Größen und offizielle BAFA-/EU-Quellen verwenden. Kopfzeilen, Listennummern, Länderkennungen, Maßnahmentypen und Rechtsgrundlagen gegen die Originalquelle prüfen. |
| Status ist STALE_OR_INCOMPLETE | Keine Freigabe ableiten. Vorgang fachlich prüfen, konservative Hinweise beachten und die Referenzaktualisierung durch den Plattformbetrieb nachverfolgen. |
| Offizieller Abgleich meldet einen Provider- oder Parserfehler | Keine Ersatzdaten oder Teilstände aktivieren. Quelle, Zeitpunkt und Fehler sichern; erst nach geklärter Quelle einen kontrollierten neuen Lauf veranlassen. |
| Es liegen parallele oder widersprüchliche Laufmeldungen vor | Keine weitere Synchronisation starten. Den zuletzt nachweislich aktiven Snapshot, Prüfsumme und Gültigkeit ermitteln und die globale Änderung koordinieren lassen. |